Rente & Steuern


Auch wenn es in den ersten Lebensjahrzehnten gefühlt noch unendlich lange bis zum Renteneintritt dauert, macht es sehr viel Sinn, sich frühstens damit zu beschäftigen. Letztlich geht es darum, was man sich im Alter leisten kann oder will.

Was bleibt künftig monatlich netto auf dem Konto, wenn man regulär (aktuell mit 67) oder vorzeitig (bei Erreichen bestimmte Beitragszeiten, Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung) in Rente geht ?

Viele wissen das nicht so genau, ahnen aber, dass es je nach zusätzlicher betrieblicher oder privater Vorsorge mehr oder weniger deutliche finanzielle Einbußen geben wird.

Kann man sich dann die immer teurer werdende Mietwohnung noch leisten ?

Ist bei Wohneigentum mit Renteneintritt die Baufinanzierung zurückgezahlt ?

Ist Haus oder Wohnung altersgerecht (z.B. barrierefrei) eingerichtet oder lässt sich entsprechend umbauen ?

Muss man gegebenenfalls umziehen ?

Sind sonstige Kreditverpflichtungen bis dahin erledigt ?

Kann man als privat Krankenversicherte/r zur Begrenzung der ansteigenden Beiträge noch in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln – oder kann man sich den Beitrag weiter leisten ?

Je früher man sich mit diesen Themen auseinandersetzt und entsprechend handelt, also ggf. Anpassungen vornimmt, umso leichter wird zumindest der finanzielle Übergang in den Ruhestand fallen. Eine 30jährige hat noch deutlich mehr Steuerungsmöglichkeiten als ein 62jähriger kurz vor Renteneintritt.


Rentenhöhe

Was die Rentenhöhe angeht, führt kein Weg daran vorbei, sich mit der Rentenauskunft und den dort gemachten Hochrechnungen und Prognosen auseinanderzusetzen. Das gilt für die Deutsche Rentenversicherung ebenso wie für betriebliche Altersversorgungen, Versorgungswerke, Pensionskassen, Unterstützungskassen und natürlich auch private Vorsorgen wie Riester, Rürup, Lebens-/Rentenversicherungen usw.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf ihrer Website (Link am Ende der Seite) viele Informationen zum Thema und einen Rechner für die Rentenschätzung zur Verfügung. Über diese Seiten kann man auch einen kostenlosen Beratungstermin buchen, um offene Fragen zu stellen und seine persönliche Rentensituation und Optionen erläutert zu bekommen.

Wer vor hat schon "früher" in Rente zu gehen, kann unten (Rente mit 63) klicken und sich schon einmal ein wenig vorab informieren, was für ihn in Betracht kommt.

Betriebliche und private Vorsorgeunternehmen geben im Regelfall meist jährlich Informationen zu den garantierten und/oder voraussichtlichen Leistungen. Auch hier sollte man sich nicht scheuen, seine Fragen zu stellen und nach der Höhe der Leistungen zu fragen. Das wird meistens online auch ohne große Anmeldung möglich sein; die erbetenen Infos werden dann aus Datenschutzgründen zugesandt. Wichtig ist, die Informationen genau durchzulesen, um zu erkennen, welche Leistungen garantiert sind und bei welchen Angaben es sich nur um unverbindliche Prognosen handelt.

Auf diesem Wege kann man sich seine voraussichtlichen Bruttorentenzahlungen zusammen stellen. Diese Beträge werden allerdings noch um Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und möglicherweise auch Einkommensteuern gemindert und ergeben dann das, was wirklich auf dem Konto landet.

In Kürze dazu:

Bei den Leistungen der Deutschen Rentenversicherung werden bei Auszahlung der halbe Beitrag zur Krankenversicherung und der Beitrag für die Pflegeversicherung in Abzug gebracht. Bei Privatversicherten wird ein Zuschuss mit ausgezahlt, sie zahlen den Gesamtbetrag direkt an die Versicherung.

Für weitere Renten ist der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag - zusammen maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze - allein vom Rentenempfänger zu tragen.

Grundsätzlich haben auch Bezieher von Altersruhegeldern diese genauso zu versteuern wie jeder der Einkünfte bezieht. Die Steuerpflicht hängt von den Gesamteinkünften ab. Nicht alle Einkünfte sind dabei voll steuerpflichtig - so ist z. B. der steuerpflichtige Teil der Altersrente vom Geburtsjahr und Jahr des Renteneintrittes abhängig, vom Arbeitgeber bereits pauschalversteuerte Beiträge zu Pensionskassen werden nur zu einem geringen Teil ("Ertragsanteil") herangezogen, Betriebsrenten sind wiederum voll steuerpflichtig ... Vereinfacht: Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach Rentenart und Alter. 

Sofern man sich nicht selbst intensiv mit der Materie beschäftigen will oder kann oder nicht sicher ist, sollte man die kostenlosen Hilfsangebote der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder des jeweiligen Versorgungswerkes rechtzeitig in Anspruch nehmen. Ansonsten ist natürlich der Weg zum Steuerberater grundsätzlich immer sinnvoll, um auf "Nummer sicher" zu gehen. 

Für Mehrfachrentenbezieher:innen habe ich ein kleines natürlich werbe- und kostenfreies Excel-Tool gebaut, mit dem - natürlich ohne Gewähr für Richtigkeit - ermittelt werden kann, auf welche Abgabenlast man sich einzustellen hat, was monatlich überwiesen wird und was später bei der Einkommensteuererklärung voraussichtlich erstattet wird oder nachzuzahlen ist. Beim Umgang damit erhält man auch "automatisch" die Information zur Höhe der steuerpflichtigen Rentenanteile, zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge usw. Habe ich eigentlich nur für mich gemacht, aber gut ...

Der Link findet sich ebenfalls am Seitenende; man kann sich dann das "Innere" der Datei ansehen, erhält noch ein paar Erklärungen und kann sie bestellen.

Hier zur Information noch je einen Beitrag vom VdK (aus 2020) und aus der "Story im Ersten" zur Versteuerung von Renten und der Situation mit "Keine Zinsen - Miese Rente". Bei beiden Quellen kann man meines Erachtens von seriöser Information ausgehen.

Im Netz findet sich unglaublich viel Text- und Bildmaterial von vielen selbsternannten Experten, denen es aber offenkundig nur um Likes, Klicks, Abos geht, um damit Werbeeinnahmen zu generieren. Da geht Menge sehr deutlich vor Qualität. 

Bitte - nicht nur hier - unbedingt schauen, wer hinter einem Beitrag steht und die "Wilden" aussortieren.