Warum ist eine Vollmacht wichtig? 

Ob Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht: Mit einer Vollmacht bestimmt man eine oder mehrere Personen, die im Notfall die Vertretung übernehmen – und Entscheidungen treffen können. So geht man sicher, dass der eigene Wille auch dann bestmöglich durchgesetzt wird, wenn man ihn durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr selbst mitteilen kann.

Viele Menschen gehen davon aus, dass Ehepartner oder die eigenen Kinder automatisch vertretungsbefugt sind. Das ist ein Irrtum, der im Ernstfall dramatische Konsequenzen haben kann. Selbst den nächsten Angehörigen muss man eine schriftliche Ermächtigung ausstellen! Ohne Vorsorge- oder Generalvollmacht, Patientenverfügung und Kontovollmacht können Angehörige weder das Vermögen verwalten noch über medizinische Eingriffe entscheiden und z. B. auch keine Verträge kündigen.


Generalvollmacht


Was ist eine Generalvollmacht? 

Die Generalvollmacht ist zwingend vor einem Notar zu erklären und von ihm zu beurkunden. Sie ist per se die umfassendste Vollmacht. Der Bevollmächtigte kann in allen rechtlichen und persönlichen Bereichen vertreten. Der große Handlungsraum erhöht jedoch das Missbrauchsrisiko – deshalb muss der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten uneingeschränkt vertrauen können. Eine Generalvollmacht wird gewöhnlicherweise sofort nach Aushändigung wirksam, allerdings kann die Wirksamkeit auch zeitlich begrenzt werden.

Wann ist eine Generalvollmacht sinnvoll?

Vor allem bei einer umfassenden Vermögensvertretung. Mit einer Generalvollmacht kann der Vertreter nicht nur über ein bestimmtes Konto *) verfügen, sondern über alle Vermögensbereiche entscheiden – auch Verhandlungen mit Geschäftspartnern oder Versicherungen sind möglich. Bestimmte Handlungen wie der Verkauf oder die Belastung von Grund und Boden müssen jedoch notariell beglaubigt oder beurkundet werden.

Grundsätzlich von der Generalvollmacht ausgeschlossen sind „höchstpersönliche Angelegenheiten“. Dazu gehören zum Beispiel Eheschließung & Scheidung, das Ausüben des Wahlrechts oder das Erstellen eines Testaments im Namen des Vollmachtgebers.

Wichtig: Die Generalvollmacht gilt auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Erst die rechtmäßigen Erben können die Wirksamkeit der Generalvollmacht widerrufen. Zu Lebzeiten kann der Vollmachtgeber sie natürlich jederzeit widerrufen oder ändern.

Die Notarin oder der Notar wird im Übrigen prüfen und beraten, ob eine Einschränkung des Umfanges der Generalvollmacht im einzelnen Fall sinnvoll ist.


Eine Alternative zur Generalvollmacht, kann die Vorsorgevollmacht sein. Die Vollmacht kann auch privatschriftlich erteilt und selbst verwahrt werden.

Die Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen kann unter keinen Umständen an den Bevollmächtigten abgegeben werden. Wenn es beispielsweise um einen Umzug in ein geschlossenes Pflegeheim geht, um eine Bettfixierung oder um Beruhigungsmedikamente, entscheidet immer das Betreuungsgericht.

Welche Vollmacht ist besser? 

Die richtige Frage lautet: Für welche Bereiche soll die Vertrauensperson bevollmächtigt werden? Wenn man sich von Ehepartner oder Familienmitgliedern in allen Rechtsangelegenheiten vertreten lassen möchte, ist eine Generalvollmacht die bequemste Möglichkeit. Trotzdem macht in den meisten Fällen eine Vorsorgevollmacht Sinn, denn in bestimmten Bereichen besteht der Gesetzgeber auf eine explizite Nennung in der Vollmacht. Dazu gehört zum Beispiel die Unterbringung im Heim oder die Entscheidung über ärztliche Maßnahmen. Eine allgemeine Generalvollmacht reicht dann nicht aus. Mit einer Vorsorgevollmacht geht man deshalb auf Nummer sicher. Man kann detailliert festlegen, für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll und für welche nicht – und so das Risiko von Missverständnissen minimieren.


Wichtig: Wenn es um medizinische und pflegerische Behandlungen und Maßnahmen geht, führt kein Weg an einer Patientenverfügung vorbei.