... soll es geben - unter "Vorsorge" geht es jetzt aber um rechtzeitiges verantwortungsvolles selbstbestimmtes Handeln.
Vollmachten sind das Mittel um in „guten Zeiten“ mit eigener Entscheidungsfähigkeit die Weichen für Notfälle – in denen man nicht mehr selbstbestimmt handeln kann – zu stellen und alles im eigenen Sinne klar zu regeln und weitreichende Entscheidungen nicht dem Zufall, Gesetz, Angehörigen, Ärzten oder gar Gerichten zu überlassen.
Wenngleich jeder weiss, dass so ein Notfall jeden jederzeit ohne Vorankündigung und auch unabhängig vom Alter treffen kann, wird das Thema leider oft verdrängt; viele denken schlicht nicht über die Vorsorge für Krankheit und Tod nach. Dabei ist der Tod bekanntlich das einzig Sichere im Leben …
Es geht dabei um Regelungen, die man vielfach "einfach" selbst auf- und unterschreiben und für den Notfall verwahren kann. Das gilt z. B. auch für ein Testament; für den Krankheitsfall gibt es Formulare zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten. Der Weg zur Bank, um einer Vertrauensperson eine Kontovollmacht zu erteilen, ist ebenfalls eine schnelle und einmalige Sache.
Alles sehr professionell und rechtssicher bringt natürlich ein Notar nach intensiver Beratung zu Papier. Für die Erteilung einer Generalvollmacht oder die Beurkundung eines Erbvertrages ist er sogar unverzichtbar. Grundsätzlich sollte man auf juristische und steuerliche Beratung bei komplexeren Vermögens-, Firmen- und/oder Familienverhältnissen nicht verzichten.
Nicht erschrecken:
Hier nun eine komprimierte Übersicht zu den möglichen Vollmachten, wozu sie dienen und in welcher Form sowie für welche Bereiche sie erteilt werden können: