Digitale Vorsorge gehört dazu

E-Mails, Fotos, Cloudspeicher, soziale Netzwerke und laufende Onlineverträge gehören für viele Menschen zum Alltag. Wenn Sie diese Dinge nicht mehr selbst regeln können oder sterben, muss jemand wissen, was zu tun ist.

Digitale Vorsorge besteht deshalb aus zwei Teilen: einer passenden Vollmacht und einer aktuellen Übersicht über Konten, Geräte und Ihre Wünsche. Zugangsdaten allein ersetzen keine rechtliche Berechtigung.


Was gehört zum digitalen Nachlass?

Zum digitalen Nachlass können Daten auf Geräten, Benutzerkonten sowie Rechte und Pflichten aus Onlineverträgen gehören. Viele Verträge gehen auf die Erben über. Ob ein bestimmter Dienst fortgeführt werden kann, hängt jedoch auch von der Vertragsart und den jeweiligen Regelungen ab. Manche Rechte sind persönlich oder zeitlich begrenzt.

Der Bundesgerichtshof hat am 12. Juli 2018 entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto in einem sozialen Netzwerk grundsätzlich auf die Erben übergeht – einschließlich des Zugangs zu den dort gespeicherten Nachrichten (III ZR 183/17). Das bedeutet nicht, dass jeder digitale Dienst unter denselben Bedingungen weitergenutzt werden darf.


Eine Vertrauensperson beauftragen

Legen Sie fest, wer Ihre digitalen Angelegenheiten regeln soll. Die Vollmacht sollte die gewünschten Befugnisse verständlich benennen: zum Beispiel Auskünfte einholen, Daten sichern, Verträge kündigen sowie Konten verwalten oder löschen. Regeln Sie ausdrücklich, ob sie schon zu Lebzeiten und auch über Ihren Tod hinaus gelten soll.

Besprechen Sie für wichtige Konten, was erhalten bleiben und was gelöscht werden soll. Eine Vollmacht allein kann gesetzliche Rechte der Erben nicht verlässlich ausschließen. Wenn Sie bestimmte Inhalte vor Erben schützen oder besondere Nachlassregelungen treffen möchten, lassen Sie die Gestaltung rechtlich prüfen.


Eine Übersicht erstellen

Erfassen Sie die Dienste und Geräte, die für Sie wichtig sind: E-Mail, Cloud, soziale Netzwerke, Abonnements, Onlineshops, Domains, Smartphone, Computer und gegebenenfalls Smart-Home-Zugänge. Notieren Sie pro Eintrag Anbieter, Konto- oder Vertragskennung, laufende Kosten, Ihren Wunsch und den sicheren Ablageort der notwendigen Zugangsinformationen.

Denken Sie auch an Geräteentsperrung, Wiederherstellungscodes, Authenticator-Apps und Passkeys. Bei einer Zwei-Faktor-Authentisierung reicht das Passwort allein oft nicht aus. Die Übersicht soll zeigen, wie ein rechtmäßiger Zugang praktisch möglich wird – ohne Schutzmechanismen abzuschalten.


Zugangsdaten sicher und erreichbar verwahren

Eine ungeschützte Passwortliste kann in falschen Händen großen Schaden anrichten. Nutzen Sie eine geschützte Ablage oder einen geeigneten Passwortmanager und regeln Sie einen nachvollziehbaren Notfallzugang. Teilen Sie der Vertrauensperson mit, wo die Informationen liegen und wie sie im Bedarfsfall erreichbar sind.

Passwörter müssen nicht im Testament stehen. Eine getrennte, sicher verwahrte Liste lässt sich leichter aktualisieren. Prüfen Sie nach Änderungen von Konten oder Zugangsdaten, ob Ihre Übersicht noch stimmt. Auch ein verschlüsselter Datenträger hilft nur, wenn die berechtigte Person ihn öffnen kann.


Vorlagen als Arbeitshilfe

Eine Vollmacht und eine Kontenübersicht können den Einstieg erleichtern. Passen Sie Vorlagen an Ihre Konten und Wünsche an und besprechen Sie sie mit Ihrer Vertrauensperson. Eine allgemeine Vorlage kann besondere Vertragsbedingungen oder eine individuelle rechtliche Beratung nicht ersetzen.


Quellen: BGB § 1922  https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1922.html

BGH Urteil vom 12.07.2018 – III ZR 183/17  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A82018DE0712%2851%29

BSI Zwei-Faktor-Authentisierung; Basistipps zur IT-Sicherheit  https://www.bsi.bund.de/dok/1109922 https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/cyber-sicherheitsempfehlungen.html