Pflegeheim
Wenn Pflege zu Hause nicht mehr ausreicht
Der Umzug in ein Pflegeheim ist eine große Veränderung. Neben guter Pflege zählen die Atmosphäre, die Erreichbarkeit für Angehörige und die Frage, ob man sich dort wohlfühlen kann. Besichtigen Sie nach Möglichkeit mehrere Einrichtungen und lassen Sie sich Leistungen und Kosten schriftlich erläutern.
Was im Heimvertrag stehen sollte
Der Vertrag regelt das Wohnen, die Pflege, die Betreuung und die Bezahlung. Vor der Unterschrift sollten insbesondere folgende Punkte klar sein:
• Welches Zimmer wird überlassen, und welche Ausstattung gehört dazu?
• Welche Pflege-, Betreuungs- und Verpflegungsleistungen sind enthalten?
• Wie setzen sich die monatlichen Kosten zusammen?
• Welche Zusatzleistungen kosten extra?
• Wie werden Entgelterhöhungen, Abwesenheiten und Änderungen des Pflegebedarfs behandelt?
• Welche Kündigungsregeln gelten, und was ist für den Todesfall vereinbart?
• Wer ist bei Fragen und Beschwerden erreichbar?
Die Einrichtung muss vor Vertragsabschluss verständlich über ihr Angebot und die Kosten informieren. Für viele Heimverträge gilt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Eine Vertragsgliederung allein sagt noch nichts darüber aus, ob die einzelnen Klauseln zulässig und angemessen sind.
Eigene Möbel und vertraute Dinge
Was mitgebracht werden kann, hängt von der Zimmergröße, der vorhandenen Ausstattung und den Sicherheitsanforderungen ab. Erfahrungsgemäß ist vieles möglich. Ein vertrauter Sessel, Bilder oder kleine persönliche Gegenstände können das Einleben erleichtern. Klären Sie vorher auch Telefon, Internet, Wäscheversorgung und die Betreuung durch Haus- und Fachärzte.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollten, soweit vorhanden, dem Heim in Kopie vorliegen und schnell auffindbar sein. Halten Sie auch die Kontaktdaten der vertretungsberechtigten Personen aktuell. Eine Patientenverfügung benennt allein noch keinen Bevollmächtigten.
Was die Pflegeversicherung zahlt
Bei vollstationärer Pflege gelten folgende monatliche Beträge:
Was selbst zu zahlen bleibt
Die monatliche Rechnung setzt sich im Wesentlichen aus den Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Nach Abzug der Kassenleistungen und des Zuschlags bleibt ein Eigenanteil. Innerhalb eines Heims ist der pflegebedingte Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 grundsätzlich gleich; zwischen den Einrichtungen können die Beträge deutlich abweichen.
Hinzu kommen persönliche Ausgaben, etwa für Telefon, Friseur, Fußpflege oder kleine Einkäufe. Ärztliche Behandlungen und verordnete Medikamente werden grundsätzlich nach den Regeln der Krankenversicherung bezahlt. Eigene Kosten entstehen vor allem durch Zuzahlungen, nicht gedeckte Leistungen und privat vereinbarte Behandlungen.
Heimentgelte können sich ändern, aber nicht allein deshalb, weil ein Jahr vergangen ist. Erhöhungen müssen nach den gesetzlichen Vorgaben begründet und angekündigt werden. Fragen Sie nach einer aktuellen Kostenaufstellung und nach bereits angekündigten Änderungen. Pflegekassen und Pflegestützpunkte helfen beim Vergleich; die Heimaufsicht ist vor allem für Aufsicht und Beschwerden zuständig.
Wenn das Geld nicht reicht
Reichen Rente, Pflegeversicherungsleistungen und das einzusetzende Vermögen nicht aus, kann „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt infrage kommen. Lassen Sie den Anspruch früh prüfen und informieren Sie das Amt rechtzeitig über den Bedarf. Ob Angehörige finanziell herangezogen werden können, erläutere ich auf meiner Seite „Unterhaltspflicht – Kinder für Eltern?“.
Ein guter Rat: Nicht nur den ausgewiesenen Tages- oder Monatspreis vergleichen. Entscheidend ist, welche Leistungen enthalten sind und welcher Betrag am Ende tatsächlich selbst zu zahlen bleibt.
Weiterführende Informationen
Bundesgesundheitsministerium – Pflegeleistungen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/wbvg/
Leistungen und Zuschläge: §§ 43 und 43c SGB XI.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__43.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__43c.html












