Der Bereich der Investitionsfinanzierung für Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen ist hinsichtlich aller Parameter sehr individuell und vielfältig gestaltbar. Klassischerweise kann hier gleich zwischen mehreren Finanzierungsalternativen gewählt werden und da auch häufig steuerliche Themen mit berührt werden, gibt oft der Rat des Steuerberaters den Ausschlag bei der Wahl der Variante.

Neben der klassischen Bankfinanzierung über ein Investitionsdarlehen sollten die Möglichkeiten der Finanzierung über Öffentliche Fördermittel geprüft werden. Wichtig dabei ist allerdings, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde und der Verwendungszweck zu den Förderbedingungen passt. Daneben bieten die Hersteller von Fahrzeugen und Maschinen häufig auch eine (manchmal vom Werk subventionierte) Absatzfinanzierung an und auch Leasing kann, entsprechend ausgestaltet, eine interessante – bilanzneutrale und Sicherheiten schonende - Alternative sein. Am Markt agieren für bestimmte Produkte und meist online auch „Spezialfinanzierer“ mit sehr attraktiven Konditionen und dem Versprechen einer schlanken schnellen Abwicklung in diesem speziellen Segment.

Grundsätzlich werden Darlehenslaufzeiten der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des finanzierten Gutes angepasst.

Die Konditionen sind individuell zu vereinbaren, die Bank wird auf Basis [Refinanzierungskosten + Risikokosten (aus Rating) + Bearbeitungskosten nach Aufwand + Gewinnmarge] und unter Berücksichtigung der Größenordnung ein Angebot machen.


Grundsätzliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Investitionsdarlehen

  • Laufzeit individuell (in der Regel max. AfA-Dauer)
  • Zinsbindung individuell
  • Sondertilgungen jährlich
  • Tilgungsfreijahr(e)
  • Endfällige Tilgung
  • Tilgungsdarlehen (konstante Tilgung | Zins separat)
  • Annuitätendarlehen (konstante Rate aus Zins + Tilgung)
  • Individuelle Sicherheitenabsprache (in der Regel mindestens Besicherung am finanzierten Objekt)