Warum eine Bankvollmacht wichtig ist

Wer erledigt Ihre Bankgeschäfte, wenn Sie länger unterwegs sind, im Krankenhaus liegen oder selbst nicht mehr handeln können? Mit einer Bankvollmacht bestimmen Sie dafür eine Person Ihres Vertrauens. Das ist in jedem Alter sinnvoll.

Die Vollmacht kann Konten, Depots und gegebenenfalls ein Bankschließfach umfassen. Welche Geschäfte erlaubt sind, ergibt sich aus ihrem Inhalt und den Vereinbarungen mit der Bank. Eine Vollmacht überträgt kein Eigentum am Guthaben.


Mit der Bank rechtzeitig klären

Eine wirksame Vorsorge- oder Generalvollmacht kann auch Bankgeschäfte abdecken. In der Praxis ist aber die Vollmacht auf dem Formular der jeweiligen Bank im Regelfall für eine reibungslose Abwicklung unverzichtbar. Klären Sie vorab, welche Unterlagen und Identitätsnachweise die Bank benötigt.

Prüfen Sie bei jedem Institut, ob alle gewünschten Konten und Depots erfasst sind, ob später eröffnete Konten eingeschlossen werden und ob der Zugang zum Schließfach ausdrücklich geregelt ist. Bei rechtlich selbstständigen Anbietern können gesonderte Vollmachten erforderlich sein.

Empfehlung: Besprechen Sie die Vollmacht gemeinsam mit der bevollmächtigten Person und Ihrer Bank. So lassen sich Rückfragen klären, solange Sie selbst Auskunft geben können.


Eigene Zugänge für die bevollmächtigte Person

Lassen Sie, soweit angeboten, eine eigene Karte und einen eigenen Onlinebanking-Zugang für die bevollmächtigte Person einrichten. Geben Sie Ihre persönliche PIN oder TAN-Verfahren nicht einfach weiter. Fragen Sie auch, wie die Bank diese Zugänge nach Ihrem Tod behandelt.


Soll die Vollmacht über den Tod hinaus gelten?

Eine Vollmacht über den Tod hinaus ist meist der Regelfall und gilt bereits zu Lebzeiten und eben auch über den Tod hinaus. Es gibt auch eine spezielle Vollmacht, die erst mit dem Tod wirksam wird. Regeln Sie ausdrücklich, welche Variante Sie wünschen.

Die Bank darf die Berechtigung und erforderliche Nachweise prüfen. Auch eine Vollmacht über den Tod hinaus garantiert deshalb keine Abwicklung ohne Rückfragen. Die bevollmächtigte Person darf nur im eingeräumten Umfang handeln; die Rechte der Erben bleiben dabei bestehen. Eine Vollmacht kann natürlich widerrufen werden; im Todesfall gehen die Rechte dazu auf die Erben über.


Die übrige Vorsorge ergänzen

Eine Bankvollmacht regelt nur den vereinbarten finanziellen Bereich. Für weitere Angelegenheiten kommt eine General- oder Vorsorgevollmacht infrage. Ihre Wünsche zu medizinischen Behandlungen halten Sie in einer Patientenverfügung fest.


Quellen: BGB §§ 167, 168, 172, 331, 1922

Stand 06.10.2026