Konsumentenkredite
War es früher noch eine "große Sache" sich einen Kredit für ein Auto oder die neue Waschmaschine bei der Bank oder Sparkasse um die Ecke zu besorgen, gibt es heute eine Vielzahl von Anbietern - viele davon rein online. Identitätsprüfung - in der Bank damals nach dem 4-Augen-Prinzip - läuft heute über POSTIDENT am Schalter einer Postfiliale oder über einen Videochat per PC, Tablett oder Smartphone; Verträge etc. werden sekundenschnell per Mail versandt. Für einen Konsumentenkredit braucht keiner mehr das Haus zu verlassen.
Zu bedauern ist, dass in der Regel keine vollständige Haushaltsrechnung mehr abverlangt wird, lediglich ein paar wenige Eckdaten abgefragt werden oder gleich alles einem vollmaschinellen Ratingroboter überlassen wird. Der weiss dann, dass der 40jährige Familienvater mit 2 Kindern aus einer definierten Region in einem definierten Beruf ... statistisch zu 99,68 % einen Kredit in beantragter Größe und Laufzeit zurückzahlt. Fertig - und klappt offenbar gut.
Wichtig wäre natürlich, wenn dieser Familienvater sich selbst hinsetzen und seine Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen würde, um zu errechnen, ob er es sich denn wirklich leisten kann oder Gefahr läuft in eine ansteigende Verschuldungsspirale zu geraten. Macht er vermutlich oft nicht, geht ja auch so.
Was ich sagen möchte: Es ist unheimlich einfach und unkompliziert geworden, sich Konsumgüter finanzieren zu lassen, dadurch ist parallel aber die Eigenverantwortung der Kreditnehmer gestiegen, sich vor Überschuldung und all den daraus resultierenden negativen Folgen zu schützen. Während es bei Immobilienfinanzierungen schon in 2016 zum Schutz der Verbraucher vor Überforderung eine starke gesetzliche Regulierung gegeben hat, läuft bei den Konsumentenkrediten alles unverändert "ungeschützt".
Nun zu den Krediten selbst: Durch die Preisangabenverordnung sind die Anbieter schon seit 1985 verpflichtet einen Effektivzins (bei Darlehen mit Festzins: "effektiver Jahreszins" | bei variablem Zins: "anfänglicher effektiver Jahreszins") anzugeben, der alle Kosten enthält. Das ist natürlich eine gute Vergleichsmöglichkeit für verbindliche Konditionen.
Restschuldversicherungen
werden und wurden schon immer gerne mit verkauft, da sie sehr hohe Provisions-/Vermittlungserträge bescheren. Nicht selten wird suggeriert, dass der Abschluss zwingend dazu gehört. Wenn das wirklich so wäre, müssten die Kosten im Effektivzins mit aufgenommen werden. Das will man aber auf keinen Fall, würde es den Satz doch regelmäßig in "Wucher"-Dimensionen bringen. Grundsätzlich ist natürlich der Schutz der Familie beim Ausfall eines Verdieners sinnvoll, die Restschuldversicherung ist aber der mit Abstand teuerste Weg. Mit einer "klassischen" Risikolebensversicherung wird man im Bedarfsfall das gleiche Risiko in den allermeisten Fällen deutlich günstiger abdecken können.









